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Warum sollte eine tierärztliche Ankaufsuntersuchung durchgeführt werden?

Diensthunde sind bereits nach kurzer Zeit feste Mitglieder in der Familie des Diensthundführers. Muss ein auf Probe angekaufter Diensthund wieder abgegeben werden, weil er als solcher nicht einsetzbar ist, so kann sich jeder Leser wohl gut vorstellen, was das für das Tier und die Familie des Diensthundführers bedeutet. Mit der frühzeitigen, qualifizierten, tierärztlichen Ankaufsuntersuchung können zumindest ein Großteil der gesundheitlichen Risiken für die "Karriere" als Diensthund ausgeschlossen werden und in der Folge unnötige Bindungen im Interesse aller Beteiligten vermieden werden.

Es gibt jedoch eine ganze Reihe weiterer guter Gründe warum man, trotz des nicht unerheblichen Aufwandes, eine sorgfältige Ankaufsuntersuchung bei einem Diensthund (und auch bei anderen wertvollen Tieren) machen sollte:

Bei Diensthunden gibt es häufig vorkommende, rasse- bzw. belastungsabhängige Erkrankungen (s. Dispositionen), die häufig schon früh (mit 1 bis 2 Jahren) diagnostiziert werden können. Werden sie übersehen, so kann es oft bereits kurze Zeit später (mitunter noch in der Ausbildung) zur Dienstunfähigkeit des Tieres kommen.

Neu angekaufte Hunde besitzen nicht selten, für den Menschen oder andere Hunde ansteckende Krankheiten (z. B. Spulwürmer, Haupilze, Räudemilben etc.). Im Einzelfall können diese Erkrankungen ganz erheblich oder sogar lebensbedrohend (z.B. Leptospirose, Fuchsbandwurm) sein. Deshalb gehört es zur Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, seinen Diensthundführer und ggf. dessen Familie hiervor in sinnvollem Maße zu beschützen.

Meistens werden die Tiere auf Probe, mit einer fest vereinbarten Probezeit (üblich sind 1 bis 4 Wochen), angekauft. Für den Fall der Wandlung des Kaufvertrages kommt es nicht selten zu Streitigkeiten wegen des Gesundheitszustandes (z. B. schlechter Ernährungszustand, durchgelaufene Zehenballen, Rutenspitzenverletzungen). Aus diesem Grund sollte die tierärztliche Ankaufsuntersuchung auch schnellstmöglich (innerhalb 24 Stunden) nach dem Ankauf stattfinden und möglichst objektive Befunde liefern. Der hierbei festgestellte Gesundheitsstatus ist genau zu dokumentieren (z. B. Körpergewicht, Röntgenaufnahmen, Fotografien von Verletzungen). Erkrankungen müssen dem Verkäufer sofort angezeigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Erkrankungen, die auf den Käufer zurückzuführen sind (z.B. Transportschäden, Beißerei mit dem alten Diensthund, sonstige Schäden in der Probezeit). In Abhängigkeit von den Untersuchungsbefunden kann im Einzelfall oft eine erhebliche Verlängerung der Probezeit ausgehandelt werden, da die "Erprobung" des Tieres erst nach der völligen Gesundung erfolgen kann.

Bei der Ankaufsuntersuchung werden außerdem behandlungsbedürftige, jedoch heilbare Erkrankungen (z. B. akute Ohrenentzündungen, Durchfallerkrankungen) festgestellt. Hier gehört es zur Sorgfaltspflicht des Käufers unverzüglich eine  Behandlung des Tieres einzuleiten und wiederum den Verkäufer hiervon zu benachrichtigen. Eventuell wird man diese Erkrankungen in der Probezeit auch ohne intensive Behandlung beobachten möchten. Für dieses Vorgehen ist die Einwilligung des Verkäufers ebenso wie für operative Eingriffe (z.B. Extraktion eines erkrankten Zahnes) einzuholen. Eine Ausnahme stellen hier nur akute Notfälle (z. B. eine Magendrehung) dar. Gegebenenfalls können die Behandlungskosten ganz erheblich (z. B. Sanierung mehrerer Zähne) sein. Hierbei ist eine Minderung des Kaufpreises üblich.

Soll ein Diensthund ohne Probezeit angekauft werden, so sollte die tierärztliche Ankaufsuntersuchung vor Vertragsabschluss erfolgen. Alternativ kann ein Wandlungsrecht bei Feststellung erheblicher Mängel durch den Tierarzt innerhalb einer festzulegenden Zeit in den Vertrag aufgenommen werden.

Bei Hunden ohne glaubhafte Rasseechtheitszertifikate kann während der tierärztlichen Ankaufsuntersuchung das Alter des Tieres mit geeigneten Verfahren  bei hierauf spezialisierten Tierärzten bestimmt werden. Dieses ist nach meinen Erfahrungen bei mehrfachem Zwischenhandel häufig den Verkäufern selber nicht bekannt und das vermutete Alter kann ohne weiteres bis zu 3 Jahren vom tatsächlichen Alter des Hundes abweichen.

In Anbetracht der beträchtlichen Kosten eines Diensthundes und der noch viel kostenintensiveren, sehr langen Ausbildungszeit interessiert den Käufer natürlich am meisten, ob das Tier in wirtschaftlicher Hinsicht seinen Erwartungen genügen wird.

Leider verfügt kein Tierarzt über eine Glaskugel mit der er das Schicksal eines einzelnen Tieres detailliert vorhersagen kann. So kann im Extremfall ein Hund mit hochgradiger Hüftgelenkdysplasie viele Jahre beschwerdefrei sein und ein "völlig gesunder" Hund nach kurzer Belastung hochgradige degenerative Erkrankungen an den Gelenken entwickeln.

Trotzdem macht die tierärztliche Ankaufsuntersuchung uneingeschränkt Sinn, da der Tierarzt nach sorgfältiger Untersuchung feststellen kann, ob das Tier derzeit keine, die künftige Nutzung ausschließenden, Mängel zeigt und diese in absehbarer Zeit auch nicht zu erwarten sind. Wie bereits erwähnt schützt das vor Pech im Einzelfall nur begrenzt, führt aber bei einer Behörde mit mehreren Diensthunden zu einer nachhaltigen Schadensbegrenzung bzw. einer nachvollziehbaren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.

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Copyright © 2002 OFV Dr. med. vet. Walter Korthäuer
Stand: 18. November 2002