|









| |
Diensthunde sind bereits nach kurzer Zeit feste Mitglieder in
der Familie des Diensthundführers. Muss ein auf Probe angekaufter Diensthund
wieder abgegeben werden, weil er als solcher nicht einsetzbar ist, so kann sich
jeder Leser wohl gut vorstellen, was das für das Tier und die Familie des
Diensthundführers bedeutet. Mit der frühzeitigen, qualifizierten,
tierärztlichen Ankaufsuntersuchung können zumindest ein Großteil der
gesundheitlichen Risiken für die "Karriere" als Diensthund ausgeschlossen werden
und in der Folge unnötige Bindungen im Interesse aller Beteiligten vermieden
werden.
Es gibt jedoch eine ganze Reihe weiterer guter Gründe warum
man, trotz des
nicht unerheblichen Aufwandes, eine sorgfältige Ankaufsuntersuchung
bei einem Diensthund (und auch bei anderen wertvollen Tieren) machen sollte:
 |
Bei Diensthunden gibt es häufig vorkommende, rasse- bzw.
belastungsabhängige Erkrankungen (s.
Dispositionen), die häufig schon früh (mit 1 bis 2 Jahren)
diagnostiziert werden können. Werden sie übersehen, so kann es oft bereits kurze
Zeit später (mitunter noch in der Ausbildung) zur Dienstunfähigkeit des Tieres
kommen. |
 |
Neu angekaufte Hunde besitzen nicht selten, für den Menschen oder
andere Hunde ansteckende Krankheiten (z. B.
Spulwürmer, Haupilze, Räudemilben etc.). Im
Einzelfall können diese Erkrankungen ganz erheblich oder sogar lebensbedrohend
(z.B. Leptospirose, Fuchsbandwurm) sein. Deshalb gehört es zur Sorgfaltspflicht
des Arbeitgebers, seinen Diensthundführer und ggf. dessen Familie hiervor in
sinnvollem Maße zu beschützen. |
 |
Meistens werden die Tiere auf Probe, mit einer fest
vereinbarten Probezeit (üblich sind 1 bis 4 Wochen), angekauft. Für den Fall der
Wandlung des Kaufvertrages kommt es nicht selten zu Streitigkeiten wegen des
Gesundheitszustandes (z. B. schlechter Ernährungszustand, durchgelaufene
Zehenballen, Rutenspitzenverletzungen). Aus diesem Grund sollte die
tierärztliche Ankaufsuntersuchung auch schnellstmöglich (innerhalb 24 Stunden)
nach dem Ankauf stattfinden und möglichst objektive Befunde liefern. Der hierbei
festgestellte Gesundheitsstatus ist genau zu dokumentieren (z. B.
Körpergewicht, Röntgenaufnahmen, Fotografien von Verletzungen). Erkrankungen
müssen dem Verkäufer sofort angezeigt werden. Dies gilt selbstverständlich auch
für Erkrankungen, die auf den Käufer zurückzuführen sind (z.B. Transportschäden,
Beißerei mit dem alten Diensthund, sonstige
Schäden in der Probezeit).
In Abhängigkeit von den Untersuchungsbefunden kann im Einzelfall oft eine
erhebliche Verlängerung der Probezeit ausgehandelt werden, da die "Erprobung"
des Tieres erst nach der völligen Gesundung erfolgen kann. |
 |
Bei der Ankaufsuntersuchung werden außerdem
behandlungsbedürftige, jedoch heilbare Erkrankungen (z. B. akute
Ohrenentzündungen, Durchfallerkrankungen) festgestellt. Hier gehört es zur
Sorgfaltspflicht des Käufers unverzüglich eine Behandlung des Tieres
einzuleiten und wiederum den Verkäufer hiervon zu benachrichtigen. Eventuell
wird man diese Erkrankungen in der Probezeit auch ohne intensive Behandlung
beobachten möchten. Für dieses Vorgehen ist die Einwilligung des Verkäufers
ebenso wie für operative Eingriffe (z.B. Extraktion eines erkrankten Zahnes)
einzuholen. Eine Ausnahme stellen hier nur akute Notfälle (z. B. eine
Magendrehung) dar. Gegebenenfalls können
die Behandlungskosten ganz erheblich (z. B. Sanierung mehrerer Zähne) sein.
Hierbei ist eine Minderung des
Kaufpreises üblich. |
 |
Soll ein Diensthund ohne
Probezeit angekauft werden, so sollte die
tierärztliche Ankaufsuntersuchung vor Vertragsabschluss erfolgen. Alternativ
kann ein Wandlungsrecht bei Feststellung erheblicher Mängel durch den Tierarzt
innerhalb einer festzulegenden Zeit in den Vertrag aufgenommen werden. |
 |
Bei Hunden ohne glaubhafte
Rasseechtheitszertifikate kann während der tierärztlichen Ankaufsuntersuchung das
Alter
des
Tieres mit geeigneten Verfahren bei hierauf spezialisierten
Tierärzten bestimmt werden. Dieses ist nach meinen Erfahrungen bei mehrfachem
Zwischenhandel häufig den Verkäufern selber nicht bekannt und das vermutete
Alter kann ohne weiteres bis zu 3 Jahren vom tatsächlichen Alter des Hundes
abweichen. |
In Anbetracht
der beträchtlichen Kosten eines Diensthundes und der noch viel
kostenintensiveren, sehr langen Ausbildungszeit interessiert den Käufer
natürlich am meisten, ob das Tier in wirtschaftlicher Hinsicht seinen
Erwartungen genügen wird.
Leider verfügt
kein Tierarzt über eine Glaskugel mit der er das Schicksal eines einzelnen
Tieres detailliert vorhersagen kann. So kann im Extremfall ein Hund mit
hochgradiger Hüftgelenkdysplasie viele Jahre beschwerdefrei sein und ein "völlig
gesunder" Hund nach kurzer Belastung hochgradige degenerative Erkrankungen
an den Gelenken entwickeln.
Trotzdem macht
die tierärztliche Ankaufsuntersuchung uneingeschränkt Sinn, da der Tierarzt nach
sorgfältiger Untersuchung feststellen kann, ob das Tier derzeit keine,
die künftige Nutzung ausschließenden, Mängel zeigt und diese in absehbarer
Zeit auch nicht zu erwarten sind. Wie bereits erwähnt schützt das vor Pech
im Einzelfall nur begrenzt, führt aber bei einer Behörde mit mehreren
Diensthunden zu einer nachhaltigen Schadensbegrenzung bzw. einer nachvollziehbaren
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
|