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Welche Bedeutung kommt der Probezeit zu? Mit sinnvollem Aufwand können manchmal nicht alle für die Prognose wichtigen Aspekte bei einer Ankaufsuntersuchung geklärt werden. Der Tierarzt wird hierbei häufig den neuen Halter des Tieres zu genauen Beobachtungen anweisen und eine endgültige Prognose erst nach einer erneuten Vorstellung nach 2 bis 4 Wochen stellen können. Typische Fragen sind z. B.:
Was passiert, wenn das Tier in der Probezeit zu Schaden kommt? Der Käufer haftet ab dem Zeitpunkt des "Übergangs der Gefahr". Es ist empfehlenswert, diesen Zeitpunkt vertraglich bis zum Abschluss der tierärztlichen Ankaufsuntersuchung zu vereinbaren. Stößt dem Tier während oder in Folge der Ankaufsuntersuchung ein Schaden zu (z. B. Magendrehung), so haftet der Tierarzt (ggf. mit seiner Versicherung) nur, wenn er schuldhaft den Schaden verursacht hat (beispielsweise gefüttertes Tier ohne Not narkotisiert). Wird nichts gesondert vereinbart, so ist der Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr der erste Moment nach Übernahme des Tieres mit Halsung bzw. des angeleinten Tieres. In jedem Fall muss der Verkäufer über die Durchführung einer tierärztlichen Ankaufsuntersuchung mit Narkose des Diensthundes, sowie der geplanten gesundheitsprophylaktischen Maßnahmen (Paraimmunisierung, Impfung, Wurmkur) informiert werden. Tritt ein Schaden bzw. eine Erkrankung während der Probezeit ein, so hat der Käufer die erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens (der Erkrankung) auf das Minimum zu treffen.
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Copyright © 2002 OFV Dr. med. vet. Walter Korthäuer
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