Home Nach oben Kontakt InhaltAnkaufsuntersuchung Teil II 
 

 

Aktuelles
Ankaufsuntersuchung
Dispositionen
Erkrankungen
Linksammlung
Prophylaxe
Zahnaltersbestimmung
Impressum
Vorschau
Archiv

 Welche Bedeutung kommt der Probezeit zu?

Mit sinnvollem Aufwand können manchmal nicht alle für die Prognose wichtigen Aspekte bei einer Ankaufsuntersuchung geklärt werden. Der Tierarzt wird hierbei häufig den neuen Halter des Tieres zu genauen Beobachtungen anweisen und eine endgültige Prognose erst nach einer erneuten Vorstellung nach 2 bis 4 Wochen stellen können. Typische Fragen sind z. B.:

Wie sind Durst und Appetit des Diensthundes? Gibt es Auffälligkeiten im Stuhlgang oder Harnabsatz (Häufigkeit, Konsistenz, Farbe, unabhängig davon ist die Untersuchung einer Kot- und Harnprobe insbesondere bei kurzer Probezeit sinnvoll). Groß, hellgraue, schlecht verdaute Kotmengen können beispielsweise Anzeichen einer Bauchspeicheldrüsenerkrankung bei einem Deutschen Schäferhund sein.

Wie ist der Durst des Tieres während der ersten Tage und in der zweiten und dritten Woche der Probezeit? Starker Durst bei Übernahme, weniger Durst nach 1 bis Wochen kann z. B. Anzeichen einer Behandlung mit einem Depotglukokortikoid ("Cortison") sein. Zu klären wäre hier, ob vom Vorbesitzer in therapeutischer Absicht gehandelt wurde oder eher ein Doping zu vermuten ist.

Wie verhalten sich kleine Hautveränderungen (z. B. haarlose Bezirke, Hautrötungen) in der Probezeit? Werden sie ohne Behandlung größer oder kleiner?

Wie verhält sich eine diagnostisch unklare, geringfügige Lahmheit (Vermuteter Transportschaden)? Bleibt sie nach kurzer Behandlung (5 Tage) dauerhaft weg?

Was passiert, wenn das Tier in der Probezeit zu Schaden kommt?

Der Käufer haftet ab dem Zeitpunkt des "Übergangs der Gefahr". Es ist empfehlenswert, diesen Zeitpunkt vertraglich bis zum Abschluss der tierärztlichen Ankaufsuntersuchung zu vereinbaren. Stößt dem Tier während oder in Folge der Ankaufsuntersuchung ein Schaden zu (z. B. Magendrehung), so haftet der Tierarzt (ggf. mit seiner Versicherung) nur, wenn er schuldhaft den Schaden verursacht hat (beispielsweise gefüttertes Tier ohne Not narkotisiert). Wird nichts gesondert vereinbart, so ist der Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr der erste Moment nach Übernahme des Tieres mit Halsung bzw. des angeleinten Tieres. In jedem Fall muss der Verkäufer über die Durchführung einer tierärztlichen Ankaufsuntersuchung mit Narkose des Diensthundes, sowie der geplanten gesundheitsprophylaktischen Maßnahmen (Paraimmunisierung, Impfung, Wurmkur) informiert werden. Tritt ein Schaden bzw. eine Erkrankung während der Probezeit ein, so hat der Käufer die erforderlichen Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens (der Erkrankung) auf das Minimum zu treffen.

zur Hauptseite Ankaufsuntersuchung
zum Seitenanfang

 

Copyright © 2002 OFV Dr. med. vet. Walter Korthäuer
Stand: 18. November 2002